Der Glücksbringer – seit 2018 in Mettau

Ihr Kaminfeger

Grüezi! Uwe Bachmann Ihr Kaminfeger, im Herzen des Fricktals, sorge ich für Wärme, Sicherheit und Sauberkeit in Ihrem Zuhause.

«Service heisst nicht, ins Auge zu fallen, sondern im Gedächtnis zu bleiben.»

Kaminfeger-Dach

«Mehr Service, mehr Zeit!»

Reinigung Feuerungsanlagen

Feuerungsanlagen müssen im Kanton Aargau periodisch durch einen Kaminfeger gereinigt werden.

  • ölheizung
  • Holzheizung
  • Pelletheizung
  • aller Arten von Holzöfen
  • Chemineé, Chemineéofen

Amtliche Feuerungskontrolle

Die Routinekontrolle findet für Ölfeuerungen alle zwei Jahre statt. Die Messpflicht für Holzzentralheizungen gilt ab dem 01. Januar 2026

  • Messung ölheizung
  • CO Messung Holzheizung
  • Kleine Holzfeuerung Kontrolle

Kommunaler Brandschutz

Die kommunale Fachperson Brandschutz unterstützt Sie und Gemeinden fachlich in Sachen Gebäudesicherheit.

  • Brandschutzanforderungen
  • Rohbauabnahmen
  • Schlussabnahmen

Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz hängt die Häufigkeit, wie oft der Kaminfeger kommen muss, von der Art der Feuerung ab. Die Kontroll- und Reinigungsintervalle sind durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in mit der Eigentümerschaft festzulegen. Grundlagen dafür sind die Herstellerangaben der Anlage, die Empfehlung Kaminfeger Schweiz sowie die Einschätzung durch Ihren Kaminfeger unter Berücksichtigung der Art der Anlage und der Betriebsstunden pro Jahr.
Jede Feuerungsanlage muss regelmässig überprüft werden, um Brandgefahren und Umweltbelastungen zu vermeiden. Diese Arbeiten werden dokumentiert.

Reinigung und Kontrolle (Brandschutz)

Die Häufigkeit der Reinigung richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad und dem Brennstoff: 

  • Holzfeuerungen (Cheminées, Öfen): Meist 1- bis 2 mal pro Jahr, je nachdem, ob sie als Hauptheizung oder nur gelegentlich genutzt werden.
  • Holzheizungen im Dauereinsatz in den Übergangs- und Wintermonaten: 2x pro Jahr
  • Pelletheizungen: Oft 1- bis 2 mal jährlich.
  • Ölheizungen: In der Regel einmal pro Jahr.
  • Ölheizungen Mehrfamilienhaus: 2x pro Jahr
  • Schwedenofen oder Cheminée/Cheminéeofen bei regelmässigem Gebrauch über die Wintermonate alle 2 bis 3 Jahre
  • Schwedenofen oder Cheminée/Cheminéeofen bei gelegentlichem Einsatz, z.B. Befeuerung 1x im Monat, wird eine Reinigung alle 4 bis 6 Jahre empfohlen.

Ab dem 1. Januar 2022 ist das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau liberalisiert. Somit können die Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende Ihren Kaminfeger frei wählen. Voraussetzung dabei ist, dass die Kaminfegerin oder der Kaminfeger entsprechend qualifiziert und bei der AGV (Aargauische Gebäudeversicherung) registriert ist.

Nein, die Gebäudeversicherung kontrolliert die Reinigung nicht direkt, sondern delegiert diese Pflicht an den Eigentümer, der dafür einen zugelassenen Kaminfeger beauftragen muss, der regelmässig die Kontrollen durchführt und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überwacht; die Versicherung greift ein, falls Mängel bestehen und kann Regress nehmen, wenn Schäden durch Vernachlässigung entstehen, da der Eigentümer für die sichere Instandhaltung verantwortlich ist.

Rolle der Gebäudeversicherung und des Eigentümers
  • Eigenverantwortung: Der Gebäudeeigentümer ist gesetzlich verpflichtet, seine Feuerungsanlagen (Heizkessel, Abgasanlage, Kamin) regelmässig reinigen und kontrollieren zu lassen.
  • Delegation an den Kaminfeger: Der Eigentümer beauftragt einen offiziell zugelassenen Kaminfeger für die Durchführung der Arbeiten.
  • Kontrolle durch Kaminfeger: Der Kaminfeger prüft die Anlagen auf Brandsicherheit, Funktionsfähigkeit und stellt bei Bedarf Mängel fest.
  • Sanktionen: Bei Schäden durch fehlende Reinigung kann die AGV Regress nehmen, weil die Pflichtverletzung des Eigentümers ursächlich war.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Gebäudeversicherung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Brandsicherheit eingehalten werden, indem sie die Eigentümer in die Pflicht nimmt und die professionelle Kontrollen durch den Kaminfeger durchführen zu lassen.