Unterhaltspflicht Eigentümer/-in
Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren.
Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.
Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und, wenn nötig, die Reinigung der Feuerungs- und
Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die
Aargauer Kaminfeger/-in.