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Liberalisierung des Kaminfegerwesens (per 1. Januar 2022)

Was ändert?

Freie Wahl der Kaminfegerin oder des Kaminfegers im Kanton Aargau

  • Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfeger können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab dem 1. Januar 2022 frei wählen.

Häufigkeit der Reinigung

In der Regel empfiehlt der Hersteller den  Reinigungsturnus.
Dieser wird vom Kaminfeger bis zu einer Erstbeurteilung übernommen.
In der Praxis können diese Reinigungsintervalle abweichen,
da sie auch von Faktoren wie Leistung, Einsatzdauer,
Betriebsstunden sowie Pflege und Unterhalt der
Anlage beeinflusst werden.
Der Kaminfeger legt aufgrund seiner fundierten Ausbildung
mit dem Eigentümer beziehungsweise Nutzer
der Feuerungsaggregate einen individuellen Kontroll und
Reinigungsturnus fest..

Intervalle für Kleinanlagen: Öl 1-mal im Jahr, Holz 1- bis 2-mal pro
Jahr

Unterhaltspflicht Eigentümer/-in

Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren.
Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.

Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und, wenn nötig, die Reinigung der Feuerungs- und
Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die
Aargauer Kaminfeger/-in.

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